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Tochtergesellschaft

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Arten der Einbindung bzw. Anknüpfung des Verwaltungsrates

Rechtsgebiet:
Tochtergesellschaft
Stichworte:
Tochtergesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Übergang vom Projektmanagement zum Tagesgeschäft ist die Einbettung des Leads, d.h. des VR’s, und seine Leitung / Abhängigkeit oder Unabhängigkeit bei der Strategieumsetzung von entscheidender Bedeutung.

Übersicht: Arten der Einbindung des Verwaltungsrates

Arbeitsvertrag oder Mandatsverhältnis?

Für unternehmensexterne Mitglieder des Verwaltungsrates wird unterschieden:

  • Mandat im Auftragsverhältnis5
  • Mandat im Arbeitsverhältnis6

Weisungsrecht

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung differenziert wie folgt:

  • Organe der MG können u.U. direkt Weisungen an Arbeitnehmer der TG erteilen.
    • Weisungsrecht des VR (OR  716a I Ziff. 1) ist geregelt
      • Er hat arbeitsvertragliches Weisungsrecht.
    • VR kann arbeitsvertragliches Weisungsrecht nach oben oder unten delegieren.
      • Ohne Abtretung (Delegation) verbleibt das Weisungsrecht dem Arbeitgeber.
  • Wenn weder eine Abmachung noch eine Delegation des Weisungsrechts erfolgte, ist nur die TG gegenüber dem VR weisungs- und kündigungsberechtigt.
  • Abwahl als VR und Kündigung als GF müssen nicht zusammenfallen.

5 VR-Entgelt ist Honorar; es unterliegt nicht den Sozialabgaben, aber je nach Umsatz des „Mandataren“ der MWST und ist mit dem Betriebseinkommen zu versteuern

6 VR-Entgelt ist Lohn; die TG, deren „Arbeitnehmer“ der VR ist, hat ihm wie jedem Mitarbeiter die Sozialabgaben abzuziehen, aber auch den auf seinen Lohn entfallenden Arbeitgeberanteil zu entrichten; der Arbeitnehmer hat das VR-Entgelt als Nebenerwerb in seiner privaten Steuererklärung zu deklarieren.

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